Einreisebestimmungen für Haustiere

Quelle: Pfizer Tiergesundheit
Postfach 49 49
76032 Karlsruhe
Angabe ohne Gewähr (Stand: April 2004)
Neue EU-Regelung der Einreisebestimmungen – Gültig ab 3. Juli 2004


Neue Verordnung für EU-Länder

EU-Länder
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/ Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien

EU-Beitrittsländer
Für folgende Länder gilt die neue EU-Verordnung ab dem 01.05.2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Ab dem 03.07.2004 tritt die neue EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern in EUMitgliedsstaaten in Kraft. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen. Weiterhin besagt die Verordnung, dass Heimtiere zur eindeutigen Idendifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.

Bei Einreise muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHONorm) vorgenommen wurde.

Die Mitgliedsstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.

Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Großbritannien/Nordirland, Schweden und Irland muss der Impferfolg gegen Tollwut durch Antikörperbestimmung (Mindesthöhe des Antikörpertiters: 0,5 IU/ml), nachgewiesen sein. Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme beträgt mindestens 120 Tage (Schweden) bzw. ca. 4 Wochen (Empfehlung für Großbritannien/ Nordirland) und längstens 365 Tage. Diese Antikörperbestimmung braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde. Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht haben und ein Antikörpertest gemacht wurde, es sei denn, die zuständige Behörde gewährt eine Ausnahmeregelung. Die Verbringung von bis zu 5 Tieren innerhalb der Mitgliedsstaaten ist zulässig.

Bei der Einreise von Heimtieren aus Drittländern Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan in einen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat. Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgeführten Drittländern in einen EU-Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm, siehe oben) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand der letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Einreise). Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafür vorgesehenen Zeitabständen wiederholt geimpft wurde. Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtiers, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass das Ergebnis der Tollwutantikörpermessung ausreichend war, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat. Ein Amtstierarzt muss hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse bescheinigen.


Reisekrankheiten

Nicht nur wir Menschen sind bei Reisen in südliche Länder durch die so genannten „Tropenkrankheiten“ gefährdet, auch für unsere begleitenden Vierbeiner stellt der Urlaub in ferne Länder eine ernst zu nehmende gesundheitliche Gefahr dar. Früher musste man aus tiermedizinischer Sicht davon abraten, den Hund reisebegleitend ins Ausland mitzunehmen. Mittlerweile gibt es jedoch schon, ähnlich wie beim Menschen, einige Prophylaxemöglichkeiten, mit denen man diese Gefährdung minimieren kann. Somit steht den Urlaubsfreuden mit unseren Tieren (fast) nichts mehr im Wege. Generell empfiehlt es sich, um ganz sicher zu gehen, eine Blutuntersuchung ca. 8 Wochen nach Reiserückkehr durchzuführen.

Babesiose
Babesien sind durch Zecken übertragene Blutparasiten, welche die roten Blutkörperchen zerstören. Sie sind in Südeuropa, USA, Zentral- und Südamerika, Asien, Afrika und Australien verbreitet. Stellenweise ist die Krankheit sogar schon in Deutschland endemisch. Die Hauptsymptome der Erkrankung sind Mattigkeit, Appetitlosigkeit, hohes Fieber, Blutarmut, Gelbsucht und dunkel gefärbter Urin. Als Prophylaxe genügt eine Injektion. Zudem sollte man den Hund täglich auf Zecken kontrollieren, da diese in den ersten 24 Stunden des Saugaktes meist noch keine Krankheitserreger übertragen. Unterstützend kann auch ein zeckenwirksames Mittel auf die Haut aufgetragen werden.

Ehrlichiose
Ehrlichien werden ebenfalls durch Zecken übertragen (meist durch die braune Hundezecke) und nisten sich in bestimmten Blutzellen des Hundes ein. Die Mittelmeerländer, vor allem südlich des 45. Breitengrades, Südamerika, USA und Afrika sind gefährdete Gebiete, es wurde jedoch auch schon über einige Ansteckungsfälle in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland berichtet, wobei diese eher die Ausnahme und wohl durch eingeschleppte exotische Zeckenarten bedingt sind. Die Krankheitssymptome sind vielgestaltig. So besteht meist hohes Fieber und Blutarmut, zudem werden auch Leber- und Milzschwellungen, Blutungsneigungen, Augenveränderungen, Erbrechen, Durchfall, Atemwegserkrankungen und neurologische Ausfälle beobachtet. Als Vorbeuge dient allein eine wirksame Zeckenprophylaxe.

Dirofilariose
Dirofilarien, die so genannten „Herzwürmer“, werden durch bestimmte Stechmückenarten übertragen. Die (bis zu 30 cm großen!) erwachsenen Stadien setzen sich meist im Herzen und in den großen Lungengefäßen fest. Sie führen zu einer Leistungsminderung des Herzens, was sich in Symptomen wie Müdigkeit, Husten bis hin zu Atemnot und Kollaps äußern kann. Im weiteren Verlauf der Krankheit kann es zu sekundären Leber- und Nierenschädigungen kommen.

In Europa beschränkt sich das Vorkommen bislang auf den Süden, jedoch wird von einigen Autoren auch eine mögliche Ausbreitung in nördlichere Gebiete diskutiert. Zudem existiert die Dirofilariose noch in Teilen der USA, in Mittel- und Südamerika, Asien, Neuseeland und Australien.

Seit Beginn dieses Jahres steht zur Vorbeuge dieser Krankheit ein spot-on-Präparat (wird einfach zwischen die Schulterblätter aufgeträufelt) zur Verfügung, das gleichzeitig auch gegen Flöhe und Rundwürmer wirksam ist. Es muss jedoch schon einen Monat vor Reiseantritt verabreicht werden. Alternativ gibt es ein ähnliches Medikament, das dem Hund oral eingegeben wird. Dies besitzt jedoch in Deutschland keine Zulassung.

Leishmaniose
Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch dämmerungsaktive Schmetterlingsmücken übertragen werden. Sie siedeln sich in bestimmten Körperzellen an und führen zu granulomatösen Haut- und/oder Organkrankheiten. Dabei treten Symptome oft erst Monate bis Jahre nach der Ansteckung auf. Bei der Hautform fällt verstärkte Schuppung, Haarausfall bis hin zu eitrigen und geschwürigen Veränderungen und zum Teil verlängertes Krallenwachstum auf. Die Organform zeigt sich vielgestaltig. Oft sind Lymphknoten, Leber und Milz vergrößert. Weniger spezifische Symptome sind Erbrechen, Nasenbluten, Augenveränderungen, blutiger Kot und/oder Urin und blasse Schleimhäute. Gefährdete Gebiete sind die Mittelmeerländer südlich des 45. Breitengrades. Als Vorbeugung dient ein Deltamethrinhalsband und eventuell eine zwei- bis dreiwöchige Gabe eines Harnsäuretherapeutikums. Es empfiehlt sich eine Blutuntersuchung ca. einen Monat nach Reiserückkehr. Eine Therapie ist schwierig, aber möglich.


Allgemeine Hinweise zu Reisekrankheiten

In allen Regionen mit mediterranem Klima (z. B. Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich, aber auch Ungarn und Bulgarien) besteht ein Ansteckungsrisiko mit Krankheiten, die bei uns in Deutschland gar nicht oder nur in eng umgrenzten Gebieten vorkommen. Meistens sind dies Infektionen mit Parasiten (v. a. Herzwürmer, Leishmanien, Babesien und Ehrlichien), die wiederum von Zecken, Mücken oder Sandfliegen auf Ihr Tier übertragen werden können. Die Krankheitserscheinungen können im Einzelnen sehr unterschiedlich sein, häufig sind aber schwere bis lebensbedrohliche Symptome zu beobachten. Ihr Tierarzt/Ihre Tierärztin kann gezielte Maßnahmen ergreifen, um diese Erkrankungen bestmöglich zu vermeiden. Daher ist ein rechtzeitiger Tierarztbesuch vor dem Antritt Ihrer Reise in eines dieser Risikoländer dringend zu empfehlen.

Die Angaben werden jährlich überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder können beim ADAC und den jeweils zuständigen Konsulaten erfragt werden. Bestrebungen zur europaweiten Vereinheitlichung der Mitnahmebestimmungen von Haustieren auf Reisen bestehen. Bitte beachten sie hierzu entsprechende aktuelle Pressemitteilungen.

Pfizer hat die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit kann allerdings keine Gewähr übernommen werden.


Reiseländer in alphabetischer Reihenfolge

Ägypten
Eine Tollwutimpfung ist erforderlich und nähere Auskunft erteilt die Botschaft in Berlin: Tel. 030-477 5 47-0, Fax 030-477 10 49. Das vom Amtstierarzt ausgestellte Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 14 Tage sein. Quarantäne-Beamten entscheiden, ob das Tier in Quarantäne kommt oder nicht. Höchstdauer 15 Tage (eine Quarantänestation befindet sich auf dem Flughafen Kairo, Kosten zu Lasten des Tierbesitzers).

Algerien
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Weitere Auskünfte gibt die Botschaft in Berlin: Tel. 030-48 09 8724/26, Fax 030-48 09 8716

Australien/Neuseeland
Online-Informationen unter http://www.affa.gov.au >> Quarantäne and Export Services >> Animals >> A guide to importing… Tel. 0032 228 605 82 Strenge Einreisebestimmungen. (Minimum 30 Tage Quarantäne, Ausnahmen für Behinderten-Begleithunde, verboten: Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Tosa, Pitbullterrier oder American Pitbull u. a.) Belgien (Zusätzliche Informationen siehe Seite 14/15 Neue Verordnung für EU-Länder) Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Tel. 0221/277590.

Bosnien-Herzegowina
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Ein von einem Tierarzt ausgestellter Impfpass, in dem die erforderlichen Schutzimpfungen (Tollwut, Staupe) bescheinigt sind, ist vorzulegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Bulgarien
Jedes Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung. Weiterhin ist eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer Sprache mitzuführen (längstens 10 Tage alt). Diese Bescheinigung muss den Namen des Exportlandes, die Gesamtzahl der Tiere, die Tierarten, eine Identifikation mittels Tätowierung oder Mikrochip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer bzw. Händler mit Name und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse beinhalten. Diese Bescheinigung bestätigt weiterhin durch eine amtstierärztliche Untersuchung vor Reiseantritt, dass keine Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Bei Tieren jünger als drei Monate muss sichergestellt sein, dass sie seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Bereich gehalten wurden. Leine und Maulkorb sind mitzuführen. Die Bescheinigung sollte die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) enthalten. Für Hunde werden die eingetragenen und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfung gegen Tollwut mit einer inaktivierten Vakzine soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 12 Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten wird verlangt.

Dänemark
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Die Einfuhr von Pitbullterriern und Tosas sowie deren Züchtung und Kreuzung ist verboten.

Deutschland
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Wiedereinreise (bis max. drei Tiere). Beim Grenzübertritt reicht ein Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus, sofern höchstens drei Tiere oder, im Falle von Hunde- oder Katzenwürfen, das Muttertier mit dem gesamten Wurf (Welpen jünger als 3 Monate) mitgeführt werden. Die Tollwutschutzimpfung soll mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden sein. Die Einfuhr von im Ausland erworbenen Hunden der Rassen Pitbullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, verboten.

Estland
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.

Finnland
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder) Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit 5 Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) bescheinigt sein. Informationen und Musterformulare unter www.mmm.fi/el/julk/lemtuoen.html

Frankreich/Korsika/Martinique/Guadeloupe
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris, erforderlich. Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu gehören Pitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind. Hunde der 2. Kategorie, hierzu gehören alle Wach- und Schutzhunde (Rassehunde, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa etc.) dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Diese Hunde dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen werden kann, dass sie dieser 2. Kategorie angehören.

Griechenland
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein Internationaler Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder französischer Sprache) vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage (bei Booster 6 Tage), jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein. Tel. 07 11/22 29 87 25.

Großbritannien und Nordirland
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Identifikation, Tollwutimpfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist.

Pet Travel Scheme (PETS):In den letzten 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier gegen Bandwürmer (mit Praziquantel) und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:
www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm; www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm;
PETS-Helpline: 0044/870/2411710

Verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo-Argentinos, Fila Brazilieros Einreiserouten: siehe o. g. homepages

Zugelassene Labors für die Titerbestimmung:
• Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, D-35392 Gießen,
Tel.: 00 49/(0)6 41/9 93 83 50, Fax: 00 49/(0)6 41/9 93 83 59,
E-Mail: viro@vetmed.uni-giessen.de oder
heinz-juergen.thiel@vetmed.uni-giessen
• Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde,
Tel./Fax: 00 49/(0)33 71/68 12 69, E-Mail: eurovir@biogate.com oder thraenhart@biogate.com
• Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel.: 00 49/(0)89/3 15 60-3 21, Fax: 00 49(0)89/3 15 60-4 59, E-Mail: vet24@luas.bayern.de
• Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Sachsen-Anhalt Außenstelle Stendal, Haferbreiter Weg 132-135, D-39576 Stendal, Tel.: 00 49/(0)39 31/63 10
• Staatliches Veterinäruntersuchungsamt, Zur Taubeneiche 10-12, D-59821 Arnsberg, Tel.: 00 49/(0)29 31/80 90
• Institut für epidemiolgische Diagnostik, Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Seestraße 155, D-16868 Wusterhausen, Tel.: 00 49/(0)33 97/98 00
• In Österreich: Bundesanstalt für Veterinärmedizinische Untersuchungen, Robert-Koch- Gasse 17, A-2340 Mödling, Tel.: 0043/22 36/46 64 00, Fax: 0043/22 36/46 64 02 25
• In der Schweiz: Schweizerische Tollwutzentrale, Institut für Veterinärvirologie, Länggass- Strasse 122, CH-3012 Bern, Tel.: 0041/31 63 12 378, Fax: 0041/31 63 12 534

Irland
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Eine Einreise ist nur über England oder Nordirland und unter Einhaltung des PETS (siehe S. 7) möglich. Eine Leine muss mitgeführt werden. Ein Bluttest bezüglich Tollwutantikörpern wird verlangt.

Island
8 Wochen Quarantäne. Antrag bei Chef-Veterinär des Landwirtschaftsministeriums zu stellen: Tel. 00354 5623 068, Fax 00354 5609 750). Grundsätzliches Verbot für Hunde im Kreis Reykjavik (Ausnahmen möglich, müssen beantragt werden).

Israel
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein Internationaler Impfpass und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 5 Tage) vorliegen. Die Imfpung muss mindestens 30 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein. Die Mitnahme von maximal 2 Tieren (Mindestalter 3 Monate) einer Art ist erlaubt, aber die Mitnahme von Tieren unter 3 Monaten verboten. Jedes Tier muss mindestens 90 Tage im Besitz des jeweiligen Tierhalters sein. Die Ankunft der Tiere muss mindestens 48 Stunden vor Ankunft bei der zuständigen Behörde angekündigt werden.

Italien
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder).
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Jugoslawien
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage und längstens 6 Monate vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden. Tel. 0711/6017060

Kanada
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Eine Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor Einreise durchgeführt sein. Falls die Tollwutimpfung fehlt: mindestens 1 Monat Quarantäne. Bei jungen Hunden oder Katzen unter 3 Monaten wird die Tollwutschutzimpfung nicht anerkannt.

Kroatien
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr alt sein und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.

Lettland
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder).
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend.

Litauen
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Info vom Veterinärdienst Litauen: Tel.: 0037/02/40 43 40/42, www.vet.lt

Luxemburg
Eine tierärztliche bescheinigte Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegend durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht erforderlich.

Marokko
Eine tierärztlich bescheinigte Tollwutschutzimpfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 8 Monate zurückliegend durchgeführt sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein. Alle Dokumente sollten in französischer Sprache ausgestellt sein.

Mexiko
Das tierärztliche Gesundheits- (nicht älter als 7 Tage) und Tollwutzeugnis (mindestens 30 Tage, aber nicht älter als 12 Monate) muss in dreifacher Ausfertigung und von einem mexikanischen Konsulat beglaubigt sein. Die Einreise von Tieren unter 3 Monaten ist verboten. Tel. 069/29 98 75-0

Niederlande
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder).
Pitbullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. In den Niederlanden gilt generell Anleinpflicht.

Norwegen
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein. Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Folgende Impfungen sind erforderlich:

Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens 3 Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen, und die Probe von einem anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörper von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörper nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.

Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen). Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe muss bei Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten.

CAVE: Es hat sich gezeigt, dass nicht immer alle Jungtiere sofort den erforderlichen Antikörpertiter aufweisen (≥ 0,5 IU/ml Serum). Die Virologie der JLU Gießen empfiehlt daher bei der Erstimpfung eine zweimalige Impfung im Abstand von 3-4 Wochen.

Identifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden.

Eigene Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Pitbullterier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z. B. American- Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von dieser Rasse stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten. In Norwegen besteht Leinenpflicht und „Hinterlassenschaften“ müssen entfernt werden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter: www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm
*Zugelassene Labors: siehe Homepage oder Labors unter Großbritannien

Österreich
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
www.oesterreichische-botschaft.de

Polen
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, ist erforderlich.

Portugal
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder).
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.

Rumänien
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat, aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) mit dem Hinweis, dass das Herkunftsgebiet in einem Radius von 30 km frei von ansteckenden Krankheiten ist, und dass die Tiere gegen Parasiten intern und extern behandelt wurden, ist ebenso erforderlich. Ebenso ist eine amtstierärztliche Impfbescheinigung für Hunde gegen Tollwut, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Virus- Hepatitis und für Katzen gegen Tollwut, Katzenseuche und Rhinotracheitis erforderlich.

Russische Förderation
Amtstierärtzliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Hunde und Katzen benötigen außerdem eine in einem Impfpass eingetragene gültige Tollwutimpfung. Für die Kabine sind sie in einer Reisetasche mit Reisverschluss mitzuführen. Tel. 0190/870035 oder -36

Schweden
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Entwurmung auf Zwergbandwurm (Enchinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise. Eine Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert, ist notwendig. Es besteht Leinenpflicht. Ein Bluttest bezüglich Tollwutantikörpern wird verlangt. Aktuelle Informationen: 00 46-36-15 55 33 (Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft) www.schweden.org>>Häufige Fragen>>Haustiere, private Einfuhr von.

Schweiz
Hunde und Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut (urbane Tollwut: Länder, in denen auch Städte als Tollwutbezirk gelten) müssen vorschriftsgemäss gegen Tollwut geimpft sein, was in einem gültigen Impfpass eingetragen sein muss. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Für Jungtiere unter 3 Monaten, die aus Ländern ohne urbane Tollwut kommen, wird ein gültiges tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Einfuhrverbot besteht für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten (Ausnahme: Ferien, Kurzaufenthalte, Umzugsgut).

Serbien/Montenegro
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.
Slowakische Republik
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ist in den Internationalen Impfpass einzutragen. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.

Slowenien
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Es muss bestätigt sein, dass die Hunde gesund sind und keine Krankheitserscheinungen zeigen. Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Eintritt der Hunde in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht. Es muss bestätigt sein, dass die Katzen gesund sind und keine Krankheitserscheinungen zeigen. Die oben genannten Angaben sollten bis 10 Tage vor der Reise von einem praktizierenden Tierarzt bestätigt werden. Die Bestätigung kann in Form eines internationalen Passes für Katzen und Hunde vorgelegt werden. Wenn ein Tierbesitzer keinen Impfpass besitzt, sollte ein Zertifikat mit allen oben erwähnten Angaben ausgestellt werden.

Spanien
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Nach offizieller Angabe des Konsulats ist für Hunde und Katzen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) erforderlich sowie ein Internationaler Impfpass, aus dem hervorgehen muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde. Die Tollwutimpfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein. Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit. Achtung: Es zeigte sich in der Vergangenheit, dass auch ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vor Ort akzeptiert wurde. Tel. 0 89/9 98 47 90

Syrien
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sollte vorliegen. Bei der Ankunft erfolgt eine tierärztliche Untersuchung. Bei Krankheitsverdacht kommt das Tier in Quarantäne.

Tschechien
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Siehe Slowakische Republik. Es besteht Leinen- und Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen Plätzen.

Türkei
Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis, das mindestens 15 Tage vor der Einreise ausgestellt werden sollte. Vor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als 3 Monate sind, mindestens 15 Tage und maximal 6 Monate (für Tollwut) gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie Tollwut, Katzen gegen Tollwut zu impfen. Eintragung der Impfungen im Impfpass. Die Immunitätsdauer zuvor im Impfzeugnis eingetragener Impfungen darf nicht überschritten werden. Eine Abstammungsurkunde ist erforderlich. Tel. 030/89 68 02 11

Tunesien
Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor und längstens vor 6 Monaten durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 6 Wochen mit der Bestätigung, dass innerhalb der letzten 6 Wochen (vor Abreise nach Tunesien) am Herkunftsort keine ansteckenden Tierkrankheiten verzeichnet waren. Die Impfung gegen Staupe ist erforderlich. Mitnahme von Jagdhunden verboten.

Ungarn
(Zusätzliche Informationen siehe Neue Verordnung für EU-Länder)
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. Kampfhunden (Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog) dürfen nicht eingeführt werden. Diese Hunderassen dürfen nur mitgenommen werden, wenn sie kastriert wurden.

USA
Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss. Liegt die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise zurück, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss bleiben.

Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Tel. 030/83 05 11 57 (10-11 Uhr)

Zypern
Amtstierärztliches Gesundheits-Zeugnis mit der Bescheinigung, dass im Gebiet, wo sich die Tiere in den letzten 6 Monaten vor der Einreise aufhielten, keine Tollwutfälle gemeldet wurden. Außerdem muss bescheinigt werden, dass Hunde und Katzen vor Einreise mit einem anerkannten Präparat gegen Echinococcose/Hydatiose sowie einem Ektoparasitikum behandelt wurden. Eine Tollwutimpfung muss vor mindestens 30 Tagen und längstens 12 Monaten erfolgt sein. Nach Ankunft in Zypern „Heim-Quarantäne“ für 6 Monate erforderlich.

Mit freundlicher Genehmigung der Firma Pfizer




Neue Verordnung für EU-Länder
Reisekrankheiten
Allgemeine Hinweise Reisekrankheiten

Reiseländer in alpabetischer
Reihenfolge

Ägypten
Algerien
Australien/Neuseeland
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich/Korsika/
Martinique/Guadeloupe
Griechenland
Großbritannien/Nordirland
Irland
Island
Israel
Italien
Jugoslawien
Kanada
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Marokko
Mexiko
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Russische Förderation
Schweden
Schweiz
Serbien/Montenegro
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Syrien
Tschechien
Türkei
Tunesien
Ungarn
USA
Zypern

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