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Mitgliedschaft
Nach § 3 der Satzung kann jede approbierte Tierärztin, jeder approbierte Tierarzt im Bundesgebiet Mitglied werden. Mitglieder können auch Vereinigungen sein, die eine bestimmte Fach- oder Berufsgruppe von Tierärzten vertreten. Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt kann erfolgen mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende durch Einschreiben. Endet die Mitgliedschaft durch Tod, wird die Bearbeitung der Forderungen auf Wunsch fortgesetzt. Die Beauftragung der Verrechnungsstelle geht in diesem Fall auf die Witwe, den Witwer oder die nach dem Berufsrecht befugte Person über.
Praxisaufzeichnungen
Die tvn erstellt Rechnungen an die Klienten des Tierarztes auf der Grundlage von Praxisaufzeichnungen. Das Mitglied hat die Wahl zwischen drei verschiedenen Formen der Praxisaufzeichnung.
1. Aufzeichnung mit eigener Hard- und Software oder Software der tvn.
2. Aufzeichnung mit Hard- und Software der tvn.
3. Handschriftliche Aufzeichnung.
Die tvn stellt dem Mitglied für die Praxisaufzeichnung Hard- und Software zur Verfügung, Einzelplatz- oder Netzwerk. Ab 102 Tsd. € Jahresumsatz (über die tvn abgerechnet) sind Hard- und Software, Einweisung, Wartung und Schulung gebührenfrei. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, sind Gebühren zu entrichten.
Ist die Tierarztpraxis bereits mit Hardware ausgestattet, stellt die tvn die Abrechnungssoftware zur Verfügung, ebenfalls ab 102 Tsd. € Jahresumsatz gebührenfrei. Die aktuell gültigen Gebührensätze sind dem Infoblatt »Gebühren« zu entnehmen.
Rechnungen
Auf der Grundlage der Praxisaufzeichnungen EDV oder handschriftlich erstellt und versendet die TVN Rechnungen an die Klienten. Die Frist für das Zahlungsziel bestimmt das Mitglied. Über die erstellten Rechnungen erhält das Mitglied ein Rechnungsjournal.
Die eingegangenen Rechnungsbeträge werden zur Monatsmitte als Abschlagszahlung, am Monatsende vollständig überwiesen. Auf Wunsch kann ein anderer Modus vereinbart werden.
Kontoauszüge
Am Ende des Monats erhält das Mitglied einen Kontoauszug, aus dem alle Buchungen des Monats zu ersehen sind. Außerdem sind aufgeführt: die Zahlen für die monatliche Umsatzsteuererklärung, der Umsatz des betreffenden Monats bzw. Jahres, Überweisungen der tvn und Außenstände.
Direktzahlungen
Erhält der Tierarzt Zahlungen aufgrund einer von der TVN erstellten Rechnung direkt, ist dies umgehend der tvn mitzuteilen. Auch wenn Honorarforderungen ganz oder teilweise erlassen werden, ist die tvn zu verständigen. Die tvn erstellt monatlich eine Liste von Direktzahlungen und Stornierungen.
Mahnungen
Wenn die dem Klienten gesetzte Zahlungsfrist ohne Zahlung verstreicht, beginnt die TVN mit der Durchführung des Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren ist flexibel gehalten: Der Klient wird dreimal gemahnt. Das Mitglied bestimmt die zeitlichen Abstände, den Text der Mahnungen, die Mahngebühren und die Höhe der Verzugszinsen.
Falls der Klient auch die Mahnungen unbeachtet läßt, übersendet die TVN eine »Mahnbescheidsanfrage« an das Mitglied, in der darüber informiert wird, daß der Klient trotz wiederholter Mahnungen nicht gezahlt hat. Erhält die tvn dieses Schreiben unterschrieben zurück, wird die gerichtliche Einziehung eingeleitet.
Das Mitglied sollte jetzt keine Vereinbarungen mehr mit dem Klienten treffen, sondern grundsätzlich an die tvn verweisen. Von der TVN werden alle notwendigen Maßnahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens veranlaßt, wie z.B. Zwangsvollstreckung, Pfändung und eidesstattliche Versicherung. Die Maßnahmen werden ohne weitere Rückfrage beim Mitglied veranlaßt. Erfolgt durch den Klienten Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid, wird ein Termin zur mündlichen Gerichtsverhandlung anberaumt. Den Gerichstermin muß ein Rechtsanwalt wahrnehmen.
Mahnkosten, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten werden auf die Rechnungen aufgeschlagen, vom Klienten eingezogen und dem Tierarzt gutgeschrieben.
Ratenzahlungen
Ratenzahlungen werden von der tvn mit dem Klienten ohne Rückfrage beim Mitglied vereinbart. Nur wenn vom Klienten z.B. eine Rate angeboten wird, die nicht mit der Gesamtforderung vereinbar ist oder der Stundungszeitraum zu lang ist, wird das Mitglied informiert und um Genehmigung gebeten.
Rückfragen
Rückfragen der tvn an das Mitglied sollten umgehend bearbeitet werden, damit es nicht zu Verzögerungen in der weiteren Bearbeitung kommt.
Vorschusszahlung
Die tvn zahlt nach vorheriger Absprache einen Vorschuss auf die zur Bearbeitung zugesandten Rechnungen: 30% Vorschuss zinslos, begrenzt auf maximal 2.550,- EUR. 80% Vorschuss ohne Begrenzung, gebührenpflichtig. Von einer Vorschusszahlung sind Forderungen ausgenommen, die das Mitglied schon selbst versucht hat einzuziehen.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedbeitrag beträgt 18,40 € jährlich.
Bearbeitungsgebühren
Pro Rechnung wird ein Sockelbetrag plus Porto berechnet. Hinzu kommt eine prozentuale Gebühr, die sich aus dem Bruttodurchschnittsbetrag einer Rechnungssendung ergibt. Die Gebühr ist abhängig von der Art der Aufzeichnungg: Aufzeichnung mit Tierarzt-Computer und tvn-Software, Aufzeichnung mit tvn-Computer und -Software oder handschriftliche Aufzeichnung.
Die aktuellen Bearbeitungsgebühren sind dem Infoblatt »Gebühren« zu entnehmen.
Mahngebühren
Die Kosten des außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesens gehen zu Lasten des Tierarztes. Mahngebühren werden vom Klienten eingezogen und dem Tierarzt gutgeschriebean. Die aktuellen Mahngebühren sind dem Infoblatt »Gebührean« zu entnehmen.
Service-Leistungen
Die tvn erstellt als kostenlose Serviceleistung betriebswirtschaftliche Statistiken:
Nichtzahler und Teilzahler: Klienten, die noch nicht bezahlt oder nur Teilzahlungen geleistet haben.
Mahnbescheide: Laufende Mahnbescheide mit Gesamthöhe der Forderungen und aktuellem Status.
Umsatz: Bezahlte Rechnungen, mit Statistik der letzten Jahre.
Verjährungen: Forderungen, die zum Jahresende verjähren.
Klientenadressen: Ausdruck als Aufkleber oder auf Papier.

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