Abrechnung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen
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In Abstimmung mit der Landestierärztekammer Niedersachsen übernimmt die tvn für Tierärzte in Niedersachsen die Abrechnung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen sowie die Verrechnung der Beihilfezahlungen. Gemäß der Satzung der tvn können wir nur für Mitglieder tätig werden. Wir bieten allen Tierärzten, die nicht Mitglied sind, die außerordentliche Mitgliedschaft ohne Beitragszahlung an. Die Mitgliedschaft endet mit dem Eingang der schriftlichen Austrittserklärung. Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Schritt 4: Wir überwachen die Zahlungseingänge und führen das außer- sowie das gerichtliche Mahnwesen durch. Eingegangene Zahlungen werden monatlich zweimal an die Praxis ausgeschüttet. |