Abrechnung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen

In Abstimmung mit der Landestierärztekammer Niedersachsen übernimmt die tvn für Tierärzte in Niedersachsen die Abrechnung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen sowie die Verrechnung der Beihilfezahlungen.

Gemäß der Satzung der tvn können wir nur für Mitglieder tätig werden. Wir bieten allen Tierärzten, die nicht Mitglied sind, die außerordentliche Mitgliedschaft ohne Beitragszahlung an. Die Mitgliedschaft endet mit dem Eingang der schriftlichen Austrittserklärung.

Schritt 1:
Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung zur außerordentlichen Mitgliedschaft >> aus und senden sie an die tvn.

Schritt 2:
Nach Eingang Ihrer Abrechnungsformulare und Beihilfeanträge erfassen wir die Daten.

Schritt 3:
Wir senden die Beihilfeanträge an die Veterinär-Ämter und überwachen die Beihilfe-Zahlungseingänge von der Tierseuchenkasse.

Schritt 4:
Nach den Zahlungen der Tierseuchenkasse erstellen wir die Rechnungen an die Tierhalter unter Abzug der Beihilfe.

Wir überwachen die Zahlungseingänge und führen das außer- sowie das gerichtliche Mahnwesen durch. Eingegangene Zahlungen werden monatlich zweimal an die Praxis ausgeschüttet.


Download

Größe

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
für tierärztliche Leistungen

92 KB

Vereinbarung über abweichende Gebührensätze

44 KB

Beitrittserklärung zur außerordentlichen Mitgliedschaft

232 KB

Betreuungsvertrag über tierärztliche Leistungen
im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen

48 KB

Forderungsliste zur Abrechnung von Tierseuchenmaßnahmen

144 KB

Forderungsliste zur Abrechnung von Tierseuchenmaßnahmen
mit Betreuungsvertrag

112 KB